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   OVG Hamburg, 22.03.2000 - 5 Bf 22/96   

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OVG Hamburg, 22.03.2000 - 5 Bf 22/96 (https://dejure.org/2000,7899)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2000 - 5 Bf 22/96 (https://dejure.org/2000,7899)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 (https://dejure.org/2000,7899)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagebefugnis für eine Klage zur Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses aufgrund der Betroffenheit von möglicherweise nachteiligen Wirkungen des Planfeststellungsbeschlusses; Anspruch auf Festlegung konkreter Flutschutzmaßnahmen für ein Grundstück eines Betroffenen ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 92 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1868
  • DÖV 2001, 525
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage;

    Eine nachteilige Wirkung kann insbesondere in einer durch eine Deicherhöhung verursachten Zunahme der Gefahr der Überflutung der vor dem Deich gelegenen Grundstücke bestehen (vgl. HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - juris Rn. 47).

    Die Verbesserung des Schutzes der hinter dem Deich befindlichen Schutzgüter ist in der Regel untrennbar und proportional mit einer Erhöhung der Gefährdung der vor dem Deich gelegenen Flächen verbunden (HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 54).

    Die nachteilige Wirkung - die Zunahme der Gefahr der Überflutung - muss adäquat kausal auf die Erhöhung des Deichs zurückzuführen sein (BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 - IV C 24.71 - a.a.O. Rn. 15; HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 53; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 880; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 16; Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 90).

    Das ist der Fall, wenn überwiegende Gründe für den Eintritt der nachteiligen Wirkungen sprechen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218.79 - juris Rn. 13 [zu § 8 Abs. 3 WHG a.F.]; HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 56 [zu § 48 Abs. 4 Satz 1 des Hamburgischen Wassergesetzes - HWaG]; BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 - a.a.O. Rn. 27; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 881; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 70 Rn. 13; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 16; Pape, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 14 WHG Rn. 53 f.; Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 88).

    Bei Hochwassergefahren ist insoweit auf ein 100-jährliches Hochwasser (HQ 100 ) abzustellen, also auf ein Hochwasserereignis, das statistisch im Verlauf von 100 Jahren einmal eintritt (BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2001 - 22 B 94.3165 - juris Rn. 36; a.A. HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 62: überwiegende Wahrscheinlichkeit in einem 30-jährigen Zeitraum erforderlich).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2020 - 2 R 24/20

    Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) darf gebaut werden

    Eine nachteilige Wirkung durch die Veränderung des Wasserstandes kann in der durch eine Deicherhöhung verursachten Gefahr der Überflutung der vor dem Deich gelegenen Grundstücke bestehen (vgl. HambOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - juris Rn. 47).

    Notwendig ist, dass die Gefahr der Überflutung kausal auf die Erhöhung des Deichs zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 - IV C 24.71 - juris Rn. 15; HambOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 53).

    Die Verbesserung des Schutzes der hinter dem Deich befindlichen Schutzgüter ist in der Regel untrennbar und proportional mit einer Erhöhung der Gefährdung der vor dem Deich gelegenen Flächen verbunden (vgl. HambOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 54).

    Der von den Antragstellern für ihr Grundstück begehrte Hochwasserschutz ist sinnvoll nur durch gesonderte Maßnahmen zur Sicherung des Wohngebiets "Am Sophienhafen" zu erreichen, die die planfestgestellte Baumaßnahme selbst nicht berühren (vgl. HambOVG, Beschluss vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 67).

    Soweit eine - im Nachgang zu diesem Verfahren anzufertigende - fehlerfreie Hydronumerische Simulation ergeben sollte, dass die Eigentümer und Bewohner der östlich der Saale gelegenen Wohnbebauungen im Bereich Sophienhafen/Hafenstraße, Klaustorvorstadt oder auf dem Gut Gimritz im Süden der Peißnitzinsel tatsächlich durch eine kausal auf die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm zurückzuführende "Veränderung des Wasserstandes" "nachteilige Wirkungen" "zu erwarten" haben (vgl. § 70 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WHG; hierzu HambOVG, Beschluss vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 56 ff.), besteht nach § 14 Abs. 3 Satz 1 WHG grundsätzlich die Pflicht, die nachteiligen Wirkungen durch Inhalts- oder Nebenbestimmungen zu vermeiden oder auszugleichen, soweit dies technisch möglich ist (vgl. dazu Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 91 f. und 93 f.).

  • OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00

    Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz betreffend die Zulässigkeit der

    Dieser beträgt für den Bereich des die Grundstücke des Antragstellers zu 11) in erster Linie schützenden Neuenfelder Hauptdeichs mindestens 7, 0 m über NN (Amtl. Anzeiger 1991, S. 965) - zuzüglich örtlicher Zuschläge für Wellenschlag und Windstau - und berücksichtigt als Ausfluß des laufenden Programms zur Erhöhung der hamburgischen Deiche bereits im Laufe der nächsten Jahrzehnte nicht auszuschließende höhere Sturmflutscheitel (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Nr. 105/88; OVG Hamburg, Urteil v. 22.3.2000, NordÖR 2000, S. 366, 369); das Programm ist im Bereich des Neuenfelder Hauptdeiches und des anschließenden Neßhauptdeiches umgesetzt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

    Nimmt man an, dass die durch einen Deichbau entstehende Gefahr einer Überflutung eine nachteilige Wirkung i.S.d. § 14 Abs. 4 Satz 1 WHG darstellen kann (vgl. HambOVG, Urt. v. 22.03.2000 - 5 Bf 22/96 -, juris RdNr. 47), ergäbe sich die Antragsbefugnis der Antragstellerin wegen der von ihr geltend gemachten Gefahr der Überflutung ihres Grundstücks im Hochwasserfall infolge der Errichtung des Deichs entlang der "Halle-Saale-Schleife" auch auf der Grundlage dieser Vorschriften.
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Ferner gelangt § 10 Abs. 1 WHG durch die Verweisung des § 72 Abs. 5 LWG auch in jenen Fällen zur Anwendung, in denen der abstrakte Eintritt nachteiliger Wirkungen durchaus erkennbar ist und zum Zeitpunkt der Planfeststellung aber noch nicht beurteilt werden kann, in welchem Umfang nachteilige Wirkungen eintreten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 -IV C 24.71 -, Buchholz § 31 WHG Nr. 2; OVG Hamburg, Urteil vom 22. März 2000 -5 Bf 22/96 -, DVBl 2000, 1868 ).
  • VG Hamburg, 05.09.2022 - 15 K 1088/19

    Erfolglose Klage eines in Finkenwerder ansässigen Klägers gegen den

    Insoweit steht der Umstand, dass der Kläger kein Grundeigentum in Finkenwerder mehr hat, sondern stattdessen ein grundbuchrechtlich gesichertes Altenteilrecht, seiner Klagebefugnis hier nicht entgegen (vgl. zur Klagebefugnis auch für Mieter und Pächter im Wasserrecht OVG Hamburg, Urteil vom 2.3.2000, 5 Bf 22/96, juris Rn. 47 m.w.N.).

    "Zu erwarten" i.S. von § 31 Abs. 5 S. 3 WHG a.F. und § 48 Abs. 3 und 4 HWaG 1960 sind nach damaliger Rechtsprechung Rechtsbeeinträchtigungen oder bloße negative Wirkungen erst dann, wenn überwiegende Gründe für den Eintritt sprechen (m.w.N. OVG Hamburg, Urteil vom 22.3.2000, 5 Bf 22/96 [Reiherstieg], juris Rn. 56 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 9 A 1580/08

    Vereinbarkeit der Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts im Bundesland

    vgl. HambOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 -, DVBl. 2000, 1868 m. w. N.
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; "zu - erwarten -

    Die Anwendbarkeit des § 10 Abs. 1 WHG a.F. wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der abstrakte Eintritt nachteiliger Wirkungen zwar erkennbar ist, zum Zeitpunkt der Entscheidung aber noch nicht beurteilt werden kann, in welchem Umfang diese nachteiligen Wirkungen eintreten werden (vgl. OVG Hamburg vom 22.3.2000 DVBl 2000, 1868/1869, m.w.N.).
  • VG Köln, 25.07.2013 - 14 K 3927/06

    Verfassungsmäigkeit des WasEG NRW 2004 bezüglich der Entgeltpflicht der

    vgl. HambOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 -, DVBl. 2000, 1868 m. w. Nw.
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Ferner gelangt § 10 Abs. 1 WHG durch die Verweisung des § 72 Abs. 5 LWG auch in jenen Fällen zur Anwendung, in denen der abstrakte Eintritt nachteiliger Wirkungen durchaus erkennbar ist und zum Zeitpunkt der Planfeststellung aber noch nicht beurteilt werden kann, in welchem Umfang nachteilige Wirkungen eintreten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 -IV C 24.71 -, Buchholz § 31 WHG Nr. 2; OVG Hamburg, Urteil vom 22. März 2000 -5 Bf 22/96 -, DVBl 2000, 1868 ).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; "zu - erwarten -

  • VG Köln, 25.02.2014 - 14 K 8634/09

    Rechtfertigung einer Heranziehung zur Entrichtung eines Wasserentnahmeentgelts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - 9 A 1947/10

    Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts aufgrund der Entnahme von Wasser zur

  • VG Köln, 30.08.2011 - 14 K 4481/09

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zur Errichtung einer sog.

  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 15 VG 3936/00
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